AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf scuddy, LongCo und E.F.O.)

von CityFreizeit, Dieter Novotny
Postadresse: Heinrich-Holtschneider Weg 81, 40489 Düsseldorf

– nachfolgend ‚Verkäufer‘ genannt.

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Angebote, Verkäufe und Lieferungen des Verkäufers gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch den Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Vertragsabschluss
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die Verkäuferin ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend.

Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

Der Verkäufer behält sich vor, im Falle einer Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung sich vom Vertrag zu lösen und wird von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung frei. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Falle zur unverzüglichen Information des Käufers und zur unverzüglichen Rückerstattung einer bereits erbrachten Gegenleistung des Käufers. Dies findet nur Anwendung, wenn der Verkäufer die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Ware oder Dienstleistung nicht zu vertreten und die Lieferung oder Leistungserbringung nicht gegenüber dem Käufer garantiert haben.

§ 3 Preise / Zahlung
Die angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Endpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die in der Darstellung oder Werbung angegebenen Preise verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen der jeweiligen Neuauflage. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Einweisung, Einstellung, Montage oder sonstiger Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach freier Wahl des Verkäufers. Der Verkäufer liefert in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

Mit der Bestellung wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig.

Geliefert wird – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich gegen Vorkasse, wobei wir folgende Zahlungsmittel -/weisen akzeptieren: Banküberweisung oder Barzahlung.

§ 4 Lieferung
1. Das Einhalten einer vereinbarten Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist de Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde steht dem Käufer dann nicht zu.

2. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.

3. Gerät der Verkäufer aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Setzt der Käufer den Verkäufer, nachdem der Verkäufer bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den dem Verkäufer entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Bei Nichtabnahme durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 25 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer oder eines niedrigeren Schadens durch den Käufer bleibt vorbehalten.

7. Wird die bestellte Ware für die Bestellung angefertigt bzw. bestellt, oder werden Sonderumbauten am bestellten Fahrzeug im Kundenauftrag vorgenommen – unter anderem auch Tuning – wird das Recht zum Widerruf der Bestellung gemäß § 312 d IV BGB ausgeschlossen. Aus denselben Gründen kann ein Rückgaberecht nicht eingeräumt werden.

8. Gewährleistungsansprüche bei Mängeln bleiben hiervon unberührt. Ein Mangel ist dem Verkäufer telefonisch bzw. schriftlich anzuzeigen. Eine Rücksendung hat immer frei zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen, bzw. Zusatzkosten, die aus unfreien Rücksendungen entstehen, werden in Rechnung gestellt.

9. Bei Nachnahme werden zusätzlich zu den Versandkosten (unabhängig vom Bestellwert) 12,90 Euro Gebühren berechnet. Die Versandkosten für das Ausland sind je nach Land unterschiedlich und können erfragt werden. Eine Nichtabnahme einer Nachnahmesendung wird mit mindestens 15 Euro in Rechnung gestellt.

10. Bei Annahmeverweigerung von Lieferung des Verkäufers behält sich der Verkäufer vor für Lieferungen innerhalb von Deutschland 10 Euro und im Ausland bis zu 20 Euro Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

11. Bei Nachnahme werden durch die Zustellerfirmen 2 Zustellversuche unternommen und eine Benachrichtigung für einen 3. Zustellversuch hinterlassen. Bei Nichtzustellung trägt der Käufer alle Kosten der Nichtzustellung. Wir übernehmen keine Haftung für Zustellung auf Nachnahme.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware).

2. Der Verkäufer behält sich ferner vor, das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer hierzu oder künftig zustehen.

3. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sofern ihm die Ware nicht ausdrücklich zum Weiterverkauf übergeben wurde. Eine Weiterveräußerung ist in diesem Fall nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

4. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

5. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Der Verkäufer kann in einem solchen Fall nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf den Verkäufer zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Im Falle des Rücktritts ist der Käufer – sofern über die Ware nicht berechtigt verfügt wurde – zur Herausgabe verpflichtet.

6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes als solches sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht für diesen Fall gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

7. Eine Umbildung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Bei Verarbeitung des Liefergegenstandes mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung neu entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

8. Im Falle einer untrennbaren Verbindung oder Vermischung des Liefergegenstandes mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen erwirbt der Verkäufer ebenfalls das Miteigentum an der neuen Sache. Die Miteigentumsquote berechnet sich nach dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so ist der Käufer verpflichtet, uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache zu übertragen. Der Käufer verwahrt dabei das Alleineigentum oder das Miteigentum für den Verkäufer.

9. Übersteigen die zu sichernden Forderungen den Wert der Sicherheiten des Verkäufers um mehr als 10 % so verpflichtet sich der Verkäufer, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben.

10. Bestehende Rechte aus Versicherungen werden im Schadensfalle in Höhe der dem Verkäufer zustehenden Forderung direkt an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in dem Eigentum des Verkäufers stehende Ware vom Käufer auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.

§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Im Falle eines Mangels hat der Verkäufer die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Käufer Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

2. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für Unternehmen wird diese ausgeschlossen.

3. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

5. Bei der Lieferung einzelner Komponenten oder Bauteile bezieht sich die Gewährleistung nur auf deren Mängelfreiheit. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität einzelner Komponenten oder Bauteile mit anderen Teilen des Käufers wird – sofern nicht ein anderes schriftlich vereinbart wurde – ausgeschlossen.

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den verbrauchsbedingten Verschleiß und auf kundenspezifische Modifikationen am Kaufgegenstand oder beim Verwenden von Zubehör, welches der Verkäufer nicht geliefert bzw. genehmigt hat. Eine Gewährleistung erfolgt in diesem Fall nur, sofern der Mangel nachweislich auf den Verkäufer zurückzuführen ist. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind.

7. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde (z.B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. In diesen Fällen besteht nur dann eine Gewährleistung, wenn der aufgetretene Mangel auch unabhängig hiervon aufgetreten wäre.

8. Beim Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen Kennzeichnungen zur eindeutigen Identifizierung vom Produkt durch den Käufer besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch mehr.

9. Der Käufer ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich zu dokumentieren und beim Transportunternehmen anzuzeigen. Bei beschädigter Verpackung hat der Käufer dies von der Lieferperson unterzeichnen zu lassen.

10. Sollte der Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig Mängel geltend machen, die sich dann als nicht von dem Verkäufer zu vertreten herausstellen, so hat der Käufer uns den entstandenen Aufwand gemäß unserer aktuell gültigen Preisliste zu ersetzen.

11. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtgegenstände, die – zulässigerweise – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert wurden.

12. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten und diesen zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen an den Verkäufer auf seine Kosten zurückzusenden.

13. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

14. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf den Verkäufer zu verweisen.

15. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch den Verkäufer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

16. Auslandskunden: aufgrund der erhöhten Transportkosten sind im Gewährleistungsfalle sämtliche Transportkosten zur Durchführung der Reparaturen immer vom Käufer zu tragen.

§ 7 Haftungsausschluss
1. Der Verkäufer hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.

2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Bei einem Käufer, der kein Verbraucher ist wird ferner die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.

§ 8 Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Änderungen des Vertrages bedürfen stets der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnungen
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen ist Düsseldorf. Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere unter Kaufleuten wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder sonstiger nationaler oder internationaler Rechte.

Widerruf
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Es gilt daher nicht für Unternehmer oder für Verträge, die nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Das Widerrufsrecht ist ferner gem. § 312d IV BGB ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die per Auftragsbestätigung aus dem Warenwirtschaftssystem des Verkäufers im direkten Kontakt oder nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, speziell auf Kundenwunsch (Umbauten, Tuning usw.) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung bei reinen Onlinekäufen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

CityFreizeit
Geschäftsführer: Dieter Novotny

Postadresse:
Heinrich-Holtschneider-Weg 81
40489 Düsseldorf

Telefon: +49 151 20782000
E-Mail: kontakt@cityfreizeit.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Rücksendekosten übernimmt in jedem Fall der Kunde. Nach § 357 Abs. 6 BGB – RegE trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, und zwar unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Sache. Die Erstattung der Zahlung erfolgt erst nachdem die Ware wieder in unserem Besitz ist.

Finanzierte Geschäfte
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag dem Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

(Stand: Februar 2023)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (geführte Touren)

 1.       Bedingungen für geführte Touren

1.1.   Der Teilnehmer ist im Besitz eines gültigen Mofa Führerscheins (ist im Kfz-Führerschein enthalten), wenn er nach 04/1965 geboren ist.

1.2.   Der Teilnehmer wiegt zwischen 45 kg und 118 kg und ist ohne fremde Hilfe in der Lage, zu stehen und Stufen zu steigen.

1.3.   Der Teilnehmer leidet nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Folgen nach Schlaganfall, Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder vergleichbaren Handicaps.

1.4.   Schwangeren Frauen ist die Teilnahme nicht gestattet.

1.5.   Sie haben vor dem Tourstart weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Gleiches gilt während der Tour.

1.6.   Während der Fahrt mit dem scuddy ist das Telefonieren, Fotografieren oder das Rauchen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

1.7.   Der Teilnehmer lässt sich vor dem Tourstart durch unseren Guide in die Handhabung und das Fahren des scuddy einweisen. Erst nach der Teilnahme an diesem Einweisungs- und Fahrtraining darf er an der scuddy-Tour teilnehmen.

1.8.   Der Teilnehmer trägt während des Trainings und der scuddy-Tour einen Helm, der vom Guide zur Verfügung gestellt wird.

1.9.   Während der Tour wird ausschließlich auf den freigegebenen Strecken gefahren. Dazu wird dem Guide gefolgt, in dem vorgegebenen Tempo. Den Anweisungen der Guides ist Folge zu leisten und es ist stets ausreichend Abstand zu den anderen Teilnehmern einzuhalten. Insbesondere folgende Gefahrenpunkte sind zu vermeiden: Nebeneinander fahren, Slalom fahren, zu dichtes Auffahren, zu schnelles Fahren, schaukeln mit dem scuddy in unmittelbarer Nähe eines anderen Teilnehmers.

1.10.      Der Teilnehmer fährt vorsichtig und geht mit dem scuddy sorgsam um. Sollten Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Punkte oder gegen die Anweisungen der Guides vor und während der Tour, oder Fahrfehler seitens des Teilnehmers zu einer Beschädigung des scuddy führen, so werden die daraus entstehenden Leistungen und Kosten an den Teilnehmer weiterberechnet.

1.11.      Die Teilnahme an der scuddy-Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

1.12.      Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) findet Anwendung.

2.       Reservierung, Zahlung

2.1.   Zwischen dem Teilnehmer und CityFreizeit kommt ein Vertrag durch den Erwerb einer Fahrkarte und ihre Aushändigung zustande. Ausgehändigt wird die Fahrkarte nach einer Bezahlung entweder unmittelbar oder bei einer Online-Buchung als bestätigte E-Mail übersandt. Diese E-Mail gilt als Fahrkarte und ist ausgedruckt bei Fahrantritt vorzulegen. Eine Fahrkarte kann nur direkt am Treffpunkt, am Standort oder über die Homepage www.scuddy.tours online erworben werden. Nur bei Gruppen ab 6 Personen ist eine telefonische Buchung möglich.

2.2.   Wird für eine Gruppe von Teilnehmern (ab 6 Personen)

vorab reserviert, so steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer vollständigen Zahlung des gesamten Tourentgeltes spätestens 48 Stunden vor Beginn der Tour. Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu entrichten. Die Buchung wird mit einer E-Mail bestätigt

Eine verbindliche Buchung über den Onlineshop erfolgt, indem der Button am Ende des Buchungsvorganges mit der Aufschrift „verbindlich buchen“ bestätigt wird

2.3.   Der Anmelder / Buchende hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

2.4.   Reservierungen nimmt die CityFreizeit unter 0151-27082000 sowie per Email an rheinmetropolen@scuddy.tours entgegen.

2.5.   Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmelder einverstanden, dass CityFreizeit die von ihm übermittelten Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen für die vertraglichen Zwecke verarbeitet, speichert, sowie übermittelt und willigt mit Vertragsabschluss ein. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung von berechtigten Interessen der CityFreizeit oder der sonst im Gesetz genannten Beteiligten erforderlich ist und die schutzwürdigen Belange hierdurch nicht verletzt werden.

2.6.   Das Entgelt für die Beförderung ist sogleich bei der Online-Buchung bzw. dem Kauf einer Fahrkarte zu entrichten. Wird vorab für eine Gruppe von Teilnehmern reserviert, sind bei der Buchung 20 % des vereinbarten Entgeltes und der Differenzbetrag spätestens 48 Stunden vor Beginn der Tour zu entrichten.

Es können Wertgutscheine über die Online-Buchung erworben werden. Diese können mit dem dort enthaltenen Gutschein-Code zur Buchung einer Fahrt genutzt werde. Die Wertgutscheine unterliegen nur der gesetzlichen Verjährung.

2.7.   Bei Nichtvorlage eines Gutscheins zum Tourbeginn ist der volle Tourpreis vor Ort zu entrichten. Der Tourpreis wird nach Vorlage des Gutscheins zurückerstattet.

2.8.   Hinweis: Aufgrund großer Nachfragen, insbesondere während der Sommermonate oder bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl behält sich CityFreizeit vor, die Anmeldungen zu kumulieren und den Tourbeginn ggf. zu verschieben.

3.       Buchung, Stornierung / Umbuchung

3.1.   Bei telefonischer Buchung merkt sich CityFreizeit unverbindlich einen Wunschtermin vor und übersendet dem Mieter eine detaillierte Reservierungsbestätigung. Der Mieter verpflichtet sich, diese innerhalb von 5 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an CityFreizeit zurückzusenden. Erst nach Eingang des unterschriebenen Formulars und der Zahlung des Tourpreises kommt es zu einer verbindlichen Buchung. Anschließend erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung.

3.2.   Gebuchte Touren können bis zu einer Frist von 2 Tagen (48 Stunden) vor Tourbeginn kostenlos umgebucht werden. Für eine Stornierung innerhalb einer Frist von 48 Stunden vor Tourbeginn wird CityFreizeit den halben Betrag des gebuchten Tourpreises in Rechnung stellen. Sollte der Tourteilnehmer nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen, behält sich CityFreizeit vor, den Streckenverlauf entsprechend zu verkürzen.

3.3.   Um den Teilnehmer unverzüglich über sich verändernde Umstände der Tour (Ausfall, Verspätung, Verschiebung etc.) unterrichten zu können, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Mobilnummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zutrage, dass er über diese erreichbar ist.

3.4.   Sollte ein Teilnehmer ohne eine vorherige Absage (persönliche Nachrichtenübermittlung an einen unserer Mitarbeiter zwingend erforderlich!) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, wird der Tourpreis in voller Höhe in Ansatz gebracht (Gutscheine, Tickets verlieren ihre Gültigkeit, bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet).

4.       Rücktritt
Sollte der Teilnehmer bei der Einweisung feststellen, dass er den scuddy nicht benutzen will bzw. kann und daher an der gebuchten Tour nicht teilnehmen möchte, erstattet CityFreizeit ihm die Hälfte vom Tourpreis.

5.       Sicherheit

5.1.   Der Teilnehmer wird vor Beginn der Tour ca. 15 Minuten ausführlich in die Bedienung und Steuerung des scuddy eingewiesen. Und ihm werden die Sicherheitshinweise und -anweisungen erläutert (pers. Erläuterungen & Fahrsicherheitstraining).

5.2.   Der Teilnehmer erhält einen Helm, dessen Tragen während der Fahrt von CityFreizeit vorgeschrieben wird. Der Helm wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

5.3.   Der Teilnehmer sichert CityFreizeit zu, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und sich gegenüber weiteren Teilnehmern rücksichtsvoll zu verhalten. Die Teilnahme an der Einweisung und der Tour erfolgt auf eigene Gefahr. CityFreizeit behält sich vor, Teilnehmer, bei denen Zweifel an der Fahreignung besteht oder Teilnehmer, die Sicherheitsanweisungen oder sonstige Anweisungen des Guides zuwiderhandeln, oder die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für den Fall des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf das Tourentgelt bestehen.

5.4.   Der Guide ist berechtigt, die Tour aus Sicherheitsgründen zu ändern oder abzukürzen, wenn abzusehen ist, dass die Tourdauer überschritten wird. Eine vorzeitige Beendigung der Tour und Rückgabe der scuddy Fahrzeuge an einem anderen Ort ist außer in Notfällen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

5.5.   Höhere Gewalt: Soweit die Tour auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstigen Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die nicht von CityFreizeit vertreten und vorherzusehen sind, nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, ist CityFreizeit berechtigt, vor oder während der Fahrt den Streckenverlauf zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Tourentgelts und auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Anreisekosten oder ähnlich.

6.       Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der scuddy-Tour findet ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers statt. Sie ist dem Teilnehmer nur dann gestattet, wenn er diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen hat. CityFreizeit bzw. die Geschäftsführer Jan Schühlein und Stefan Karstens und deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch die Nutzung des scuddy oder durch einen Tourteilnehmer entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch CityFreizeit oder einen Mitarbeiter (Guide) grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch CityFreizeit oder seine Mitarbeiter (Guides) verschuldet sind. Der Tourteilnehmer trägt die uneingeschränkte zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den durch ihn gesteuerten scuddy und die hierdurch verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Benutzung des scuddy ist den Anweisungen des Guides Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen der CityFreizeit oder deren Mitarbeitern nicht beachtet oder befolgt werden, übernimmt die CityFreizeit keine Haftung. Der scuddy ist Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Pro selbstverschuldetem Schadenfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10%, mindestens jedoch 250 € pro scuddy. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Die Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

7.       Wetterverhältnisse

CityFreizeit behält sich das Recht vor, bei starkem Regen / Dauerregen, Unwetter, Gewitter, Schnee, Glatteis, Sturmwarnung, Überschwemmungen o.ä. eine gebuchte Tour aus Sicherheitsgründen abzusagen. Soweit die Tour auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen nicht stattfinden kann und der festgelegte Termin verschoben werden muss, stellt der Teilnehmer sicher, dass er für diesen Fall telefonisch erreichbar ist. Ausgestellte Buchungen und Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

8.       Beschwerden / Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

Die EU- Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung bereit. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten anläßlich eines online abgeschlossenen Vertrages ohne gerichtliche Hilfe eine Beilegung zuzuführen. Diese Plattform ist über den Link: wwww.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

9.       Empfohlene Ausrüstung

9.1.   Bequeme, feste Schuhe, keine hohen Absätze.

9.2.   Der Jahreszeit / Witterung angepasste Kleidung (im Winter evtl. auch Schal und griffige Handschuhe).

(Stand: Juli 2019)

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